CBD und Novel Food?
Lebensmittel gelten in der Europäischen Union als neuartig, wenn sie vor dem maßgeblichen Stichtag im Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang als Lebensmittel verzehrt wurden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ordnet CBD und bestimmte cannabinoidhaltige Hanfextrakte grundsätzlich dem Novel-Food-Bereich zu.
Nach dem veröffentlichten Stand des BVL war CBD als neuartiges Lebensmittel bislang nicht zugelassen.
CBD-haltige Produkte, die als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden, können daher nicht allein aufgrund ihrer Verfügbarkeit als verkehrsfähig angesehen werden.
Davon zu unterscheiden sind traditionelle Lebensmittel aus bestimmten Hanfbestandteilen, beispielsweise geeignete Hanfsamenprodukte, sofern sie die jeweiligen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Entscheidend ist die Zweckbestimmung
Ein Produkt kann lebensmittelrechtlich relevant sein, wenn es zum Verzehr bestimmt ist oder aufgrund seiner Präsentation vernünftigerweise als zum Verzehr bestimmt angesehen wird.
Folgende Elemente können die Einordnung beeinflussen:
- Einnahmeempfehlungen
- Dosierungsangaben
- Pipettenflaschen
- Geschmacksbeschreibungen
- Rezeptvorschläge
- Aussagen zur innerlichen Anwendung
- Produktkategorie im Onlineshop
- Kundenbewertungen
- Werbeanzeigen
- Social-Media-Inhalte
Ein bloßer Disclaimer kann eine gegenteilige Gesamtaufmachung nicht sicher neutralisieren.